Wenn man als Beamter oder frisch im öffentlichen Dienst anfängt, stößt man schnell auf den Begriff der “Beihilfe-Lücke”. Doch was genau bedeutet das?
Beamte erhalten von ihrem Dienstherrn eine Beihilfe, die einen Teil der Krankheitskosten abdeckt. Im Gegensatz zu Angestellten in der privaten Wirtschaft sind Beamte nicht gesetzlich krankenversichert. Stattdessen erhalten sie eine anteilige Erstattung der Krankheitskosten durch die Beihilfe. Allerdings deckt diese Beihilfe nicht alle Kosten ab. Hier entsteht die sogenannte Beihilfe-Lücke.
Diese Lücke ergibt sich aus den nicht erstatteten Kosten, die Beamte selbst tragen müssen. In der Regel werden etwa fünfzig bis achtzig Prozent der Kosten durch die Beihilfe übernommen, der restliche Betrag bleibt unversichert. Gerade bei teuren medizinischen Behandlungen oder längerfristigen Krankheitsfällen kann diese Lücke schnell zu einer finanziellen Belastung werden.
Besonders frisch in den Beruf eingetretene Beamte und Beamtenanwärter sind oft überrascht von den tatsächlichen Kosten, die auf sie zukommen können. Viele unterschätzen den Umfang der Beihilfe-Lücke und sind dadurch unzureichend abgesichert.
Es gibt jedoch Lösungen, um diese Lücke zu schließen. Spezielle private Krankenversicherungen bieten ergänzende Tarife an, die die restlichen Kosten abdecken und somit die finanzielle Belastung minimieren. Es ist ratsam, sich frühzeitig zu informieren und entsprechende Vorsorgemaßnahmen zu treffen.
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